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Der Bedarfsausweis für neue und alte Gebäude

Ein Energiepass wird notwendig, sobald Sie ein Haus verkaufen oder vermieten möchten. Jedoch wird zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen unterschieden. Wann der Bedarfsausweis benötigt wird und welche Daten dazu berechnet werden, wird im Folgenden kurz erläutert.

Was ist der bedarfsorientierte Ausweis überhaupt?

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises wird die Energie, die für Ihr Gebäude notwendig ist objektiv bewertet und berechnet. Das passiert bei einer aufwendigen Einschätzung vom Fachmann. Dabei werden Daten als Grundlage herangezogen wie u. a.:

- Welche Heizungsanlage heizt das Haus

- Welche Gebäudeform ist vorhanden

- Wie sind Dach, Fenster und Wände gedämmt

Die Daten, die zur Berechnung des theoretischen Energiebedarfs verwendet werden, sind allesamt unabhängig vom individuellen Verhalten beim Heizen. Für die Berechnungen wird das Gebäude begangen und die Planungsunterlagen als Datenquelle verwendet. Aufgrund dieser aufwendigen Berechnungen ist der Bedarfsausweis viel detaillierter und aussagekräftiger, als der Verbrauchsausweis.

Welche Daten werden für den Ausweis benötigt?

- Nutzfläche des Gebäudes

- Baujahr von Heizungsanlage und Gebäude

- Form des Hauses

- Konstruktionsart von Dach, der Decke des obersten Geschosses

- Der Außenwände und untersten Fußböden (zum Keller oder zur Erde)

- Für oben genanntes die Dämmung

- Daten zu den Fenstern

- Alter und Zustand der Heizung und der Warmwasseraufbereitung

- Anzahl der WohneinheitenAußerdem ist immer ein Ortstermin von Vorteil.

Benötigen Sie Bedarfsausweise für Ihre Gebäude?

Der Bedarfsausweis ist nicht für alle Gebäude vorgeschrieben. Auf der Seite zum Verbrauchsausweis wird erläutert, wann es auch ausreicht, lediglich einen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen. Jedoch gilt nicht bei allen Gebäuden "Sie haben die Wahl". Für einige Gebäude ist das Ausstellen eines Bedarfsausweises Vorschrift. Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?:

- wenn die Immobilie oder Teile davon vermietet oder verkauft werden sollen

- wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt wurde

- wenn es sich um einen Neubau handelt

Aber es gilt hierbei eine Ausnahme: Erfüllt das Gebäude die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977, so kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Das Thema rund um den Bedarfsausweis ist sehr kompliziert. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Bedarfsausweis benötigen, stehe ich Ihnen gerne persönlich via Mail, Telefon oder auch in meinem Büro zur Verfügung und berate Sie fachkundig und individuell zu Ihrem Gebäude.